Jeder wünscht sich schöne Zähne…
…und das hat sich auch mit Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse seit dem Jahr 2005 nicht geändert. Entgegen der früher üblichen prozentualen Bezuschussung der gewählten Versorgungsform definiert sich jetzt die Höhe der Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung an dem Befund, zum Beispiel einer Einzelzahnlücke.
Sie erhalten also stets die gleiche Erstattung von der Krankenkasse, egal welche Versorgung sie wählen. Der Gesetzgeber verfolgte dabei das Ziel, die früher mögliche Ungleichbehandlung bezüglich der Qualität der Versorgung zu unterbinden. Wählte jemand eine höherwertige Versorgungsform, so bekam er von seiner Krankenkasse auch einen höheren Zuschuss. Dies ist mit Einführung der Festzuschüsse nicht mehr möglich.
In der oft kritisierten neuen gesetzlichen Regelung stecken jedoch auch Chancen für Sie. Im festsitzenden Bereich, damit sind Kronen und Brücken gemeint, hat sich die Bezuschussung nicht verschlechtert und entgegen der alten Regelung beteiligt sich Ihre Krankenkasse heute auch an der Zahnersatz-Behandlung mit Implantaten oder neuen Herstellungsverfahren, wie der Vollkeramik.
Daneben haben wir den Schwerpunkt unserer Präsentation auf den weiterführenden Service unseres Unternehmens gerichtet, denn hierüber definiert sich immer mehr ein starker Partner Ihres behandelnden Zahnarztes. Einer dieser Services ist unser Angebot einer Teilzahlungsmöglichkeit für Zahnersatzbehandlungen, welches immer häufiger in Anspruch genommen wird - denn Zahnersatz muss bezahlbar bleiben!